Ist der Kaufvertrag unterschrieben, müssen nur noch einige Formalitäten geklärt werden. In der Regel können Sie Ihr neues Fahrzeug binnen weniger Tage oder Wochen abholen, abhängig davon, ob und was noch seitens des Händlers an dem Fahrzeug gemacht werden muss. Bei Autos, die auf Ihren Wunsch noch gebaut oder umgebaut werden müssen, beträgt die Wartezeit logischerweise einige Wochen bis Monate. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie auch während der Wartezeit auf Ihr neues Auto mobil sind. Unter Umständen können Sie in dieser Zeit ein Fahrzeug vom Autohändler leihweise zu besonders günstigen Konditionen bekommen.
Klären Sie ab, ob Sie Ihr neues Fahrzeug selber anmelden oder ob der Autohändler dies für Sie erledigen soll. Oft bieten Händler diesen Service an, auch als Ummeldung von Ihrem bisherigen Fahrzeug auf Ihr neues Auto. Ansonsten müssen Sie für die Anmeldung zum zuständigen Straßenverkehrsamt bzw. der Kfz-Zulassungsstelle. Für die Anmeldung eines Neufahrzeugs brauchen Sie als Privatperson die eVB-Nummer, die elektronische Bestätigung, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten, die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals der Fahrzeugbrief) sowie Ihren Personalausweis.
Für die Anmeldung eines im Inland erworbenen Gebrauchtfahrzeugs benötigen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals der Fahrzeugschein), den Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung sowie die Abmeldungs- oder Stilllegungsbescheinigung, sofern Sie ein bereits abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden möchten.